75 Jahre Grundgesetz - 75 Jahre freie Religionsausübung

Demokratische Strukturen brauchen Grundlagen. In diesen Tagen feiern wir solch eine verfassungsmäßige Grundlage in unserem Land:  "75 Jahre Grundgesetz" - eine Erfolgsgeschichte. Religion und freie Religionsausübung sind Teil des Grundgesetzes, werden direkt angesprochen und geregelt. Zum einen wird die individuelle und gemeinschaftliche Religionsausübung/Glaube wahrgenommen und respektiert. Religionsfreiheit ist das Stichwort, mit entsprechendem Entfaltungsraum zur Glaubensausübung. Zum anderen werden Staat und Recht durch Religion nicht mehr - wie zuvor - legitimiert, sondern begrenzt, jedoch im Sinne des Freiraums für Menschen, z.B. die Menschenwürde. Oder anders ausgedrückt: Der Staat kann eben nicht machen, was er will, sondern muss sich an die Grundrechte und Menschenrechte halten. Zuguterletzt nimmt das Grundgesetz auch religiöse Feiertage auf, die verfassungsgemäß in besonderer Weise geschützt sind. Der besondere Schritt vor 75 Jahren war, dass der Staat sich von Religion emanzipiert hat und diese damit freigesetzte. Letztlich wurde damit auch schärfer zwischen Staat - Kirche unterschieden, ganz im biblischen Sinne: "So gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist und Gott, was Gott ist" (Mk 12,17/ Mt 22,21/ Lk 20,25). Nur dass heute - Gott sei gedankt - statt ein Kaiser /oder anderer Machthaber, das Volk mit demokratisch gewählten Vertreter*innen bestimmt. Ein Segen, der - bei aller Mühseligkeiten demokratischer Prozesse - viel Freiheit bescherte.
Foto: Deutsches Pfarrer*innen-Blatt 5/2024